Wir führen den Begriff „Bremen“ nicht grundlos im Firmennamen. Als große Wohnungsgesellschaft mit Sitz in der Hansestadt und 80-jähriger Tradition bieten wir ein umfangreiches Angebot – von der günstigen Singlemietwohnung über das qualitative Reihenhaus für die ganze Familie, die exklusive Eigentumswohnung in bester Lage bis zur barrierefreien Wohnung für ältere Bewohner*innen.
Stand: 31. Dezember 2021
Seit 80 Jahren geben wir Bremern ein Zuhause. Mehr als 100 Mitarbeiter*innen kümmern sich um alle Belange rund ums Wohnen – von der Buchhaltung über den Hauswart vor Ort bis zum*r Architekt*in. Werden auch Sie Teil unseres Teams!
Was wir bieten:
Sie haben bei uns Ihren Raum zum Leben gefunden, wir geben unser Bestes, damit Sie sich hier wohl fühlen. Als besonderen Service für Sie haben wir eine Ombudsstelle eingerichtet. Hier finden Sie dazu die wichtigsten Informationen:
Einführung
Was ist eine Ombudsstelle? |
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Eine Ombudsperson ist eine externe, unparteiische Schiedsperson bei einem Konflikt oder Problem. Die Ombudsperson vermittelt unbürokratisch zwischen zwei Parteien, um möglichen Streit vor Gericht zu vermeiden. |
Vorteile
Warum eine Ombudsstelle? |
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Für Sie als Mieter*in oder Interessent*in ist die Ombudsstelle:
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Themen
Darf ich bei jedem Problem zu der Ombudsstelle gehen? |
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Die Ombudsstelle ersetzt weder das interne Beschwerde-Management noch ordentliche Gerichte. Sie ist Vermittlerin zwischen Ihnen und der BREBAU bei ungelösten Themen:
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Ablauf
Wie läuft die Beschwerde ab? Was soll ich als Erstes tun? |
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Kontakt |
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Konfliktmanagement Dr. Gieseler und Stein, Rembertistraße 9, 28203 Bremen → Ihr Ansprechpartner dort ist Herr Michael Stein (E-Mail: m.stein@konflikt-loesung.com, Telefon: 0421 2 76 39 31). |
Im Dezember 2022 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Schon jetzt haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Einführung
Was will das neue Gesetz erreichen? |
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Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Das Gesetz schützt Personen, die im Rahmen der Arbeit Gesetzesverstöße melden. Das Gesetz verlangt von Arbeitgebern sichere interne Meldekanäle. |
Hinweisgeber
Wer kann den Kanal nutzen? |
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In unserem Fall: Kund*innen, Auftragnehmer*innen, Leiharbeiter*innen und Mitarbeiter*nnen der beiden Unternehmen BREBAU und ORION. |
Themen
Was kann ich als Hinweisgeber melden? |
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Hinweisgeber*innen dürfen nur bestimmte Sachverhalte melden:
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Meldeform
Wie kann ich ein Verstoß melden? |
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Hinweisgeber können persönlich, telefonisch oder schriftlich in Textform einen Verstoß melden. Sie können entweder die internen oder externen Meldestellen nutzen. Auf Wunsch bleiben Hinweisgeber anonym. |
Ablauf
Was passiert bei einer konkreten Meldung? |
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Die Meldestelle dokumentiert alle eingehenden Hinweise. Die Hinweisgeber erhalten Antworten mit folgenden Inhalten: a) geplante Schritte, b) bereits erfolgte Schritte und c) Gründe für die erfolgten Schritte. Zwei Jahre nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten gelöscht. |
Meldestelle
Wie erreiche ich als Hinweisgeber die Meldestelle? |
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Wir haben mit der Betreuung unseres internen Meldekanals eine externe Kanzlei beauftragt. Wir bitten mögliche Hinweisgeber, gegebenenfalls die Kanzlei zu kontaktieren: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stankewitz & Coll. - Rechtsanwälte und Notare Schillerstraße 10, 28195 Bremen, E-Mail: info@dr-stankewitz.de Ihr Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Tom-Ole Stankewitz |
Die BREBAU GmbH hat vielfältige Rollen: Wir bieten rund 10.000 Bremer*innen ein Zuhause, geben Kindern in Bildungsimmobilien Raum für Lernen und Entwicklung und bewirtschaften rund 4.500 Einheiten in fremdem Eigentum. Als Wohnungsbauunternehmen erstellen und veräußern wir in der Hansestadt und im Bremer Umland Eigentumswohnungen und Reihenhäuser. Als Arbeiterin tragen wir Verantwortung für rund 145 Mitarbeiter*innen.
Dabei stellt die BREBAU Wohnraum für Menschen mit ihren vielfältigen Bedürfnissen und Ansprüchen bereit und legt Wert auf die Akzeptanz und Wertschätzung von Unterschieden.
Einführung
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Raum für Vielfalt Themenbereiche des Diversity Managements sind in der Wohnungswirtschaft überall zu finden: der Abbau von Barrieren – seien es bauliche Veränderungen oder die barrierearme Nutzung der Website - , die Unterstützung für gute Nachbarschaftsbeziehungen oder die Schaffung von Schulen und KiTas, sind nur einige Beispiele.
Alle
Menschen mit ihren diversen Perspektiven, Lebensrealitäten und
Die BREBAU möchte alle Menschen jeglicher Geschlechtsidentitäten ansprechen, weshalb in der Kommunikation die gendergerechte Sprache mit Stern (*) benutzt wird.
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Diversity Management
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Auch intern ist das Diversity Management eine wichtige Instanz, die alle Mitarbeiter*innen in ihrem Arbeitsalltag begleitet. Denn unsere Gesellschaft ist vielfältig, der Umgang mit dieser Diversität und die Integration von Unterschieden innerhalb des Unternehmens ist die Zielsetzung unserer täglichen Arbeit.
Die BREBAU schätzt unterschiedliche Perspektiven und unterstützt ihre Mitarbeiter*innen individuell bei der Umsetzung ihrer Pläne: Teilzeitstudium, Fortbildungen oder flexible Elternzeitregelungen - es gibt für jede*n Raum für Entfaltung und Individualität.
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Charta der Vielfalt
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Wir verpflichten uns den Werten der Charta der Vielfalt und zeigen damit, dass wir die Vielfalt aller Menschen anerkennen und wertschätzen. Die sieben Diversitätsdimensionen Alter, Behinderung, sozioökonomischer Statur, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religionszugehörigkeit und ethnische Herkunft werden mitgedacht und in Unternehmensprozesse integriert.
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Bremer Heimstiftung
Marcusallee 39
28359 Bremen
Paritätische Gesellschaft für soziale Dienste Bremen mbH
Dienstleistungszentrum Obervieland
Alfred-Faust-Str. 115
28277 Bremen
kom.fort e.V. – Beratung für barrierefreies Bauen und Wohnen
Landwehrstraße 44
28217 Bremen