Hinweisgeber*innen

Informationen für Kund*innen, Auftragnehmer*innen und Mitarbeiter*innen

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengefasst.

Einführung

Was will das neue Gesetz erreichen?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Das Gesetz schützt Personen, die im Rahmen der Arbeit Gesetzesverstöße melden. Das Gesetz verlangt von Arbeitgeber*innen sichere interne Meldekanäle.

Hinweisgeber*innen

Wer kann den Kanal nutzen?

In unserem Fall: Kund*innen, Auftragnehmer*innen, Leiharbeiter*innen und Mitarbeiter*nnen

Themen

Was kann ich als Hinweisgeber*innen melden?

Hinweisgeber*innen dürfen nur bestimmte Sachverhalte melden:

  • Strafbewehrte Verstöße: das Tun oder Unterlassen von Dingen, für die es eine rechtliche Strafe wie zum Beispiel Gefängnis gibt
  • Bußgeldbewehrte Verstöße: das Tun oder Unterlassen von Dingen, für die es ein Bußgeld gibt – jedoch nur wenn es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht oder den Schutz von Beschäftigten und deren Vertretung
  • Bestimmte Verstöße gegen EU-Recht und deutsches Recht wie zum Beispiel Geldwäsche und Terrorismus

Meldeform

Wie kann ich ein Verstoß melden?

Hinweisgeber*innen können persönlich, telefonisch oder schriftlich in Textform einen Verstoß melden. Sie können entweder die internen oder externen Meldestellen nutzen. Auf Wunsch bleiben Hinweisgeber*innen anonym.

Ablauf

Was passiert bei einer konkreten Meldung?

Die Meldestelle dokumentiert alle eingehenden Hinweise. Die Hinweisgeber*innen erhalten Antworten mit folgenden Inhalten: a) geplante Schritte, b) bereits erfolgte Schritte und c) Gründe für die erfolgten Schritte. Drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten gelöscht.

Meldestelle

Wie erreiche ich als Hinweisgeber*in die Meldestelle?

Wir haben mit der Betreuung unseres internen Meldekanals eine externe Kanzlei beauftragt. Wir bitten mögliche Hinweisgeber*innen, gegebenenfalls die Kanzlei zu kontaktieren:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stankewitz & Coll. – Rechtsanwälte und Notare

Schillerstraße 10, 28195 Bremen, E-Mail: info@dr-stankewitz.de

Ihr Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Tom-Ole Stankewitz