Hinweisgeber*innen
Informationen für Kund*innen, Auftragnehmer*innen und Mitarbeiter*innen
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengefasst.
Einführung Was will das neue Gesetz erreichen? |
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Das Gesetz schützt Personen, die im Rahmen der Arbeit Gesetzesverstöße melden. Das Gesetz verlangt von Arbeitgeber*innen sichere interne Meldekanäle. |
Hinweisgeber*innen Wer kann den Kanal nutzen? |
In unserem Fall: Kund*innen, Auftragnehmer*innen, Leiharbeiter*innen und Mitarbeiter*nnen |
Themen Was kann ich als Hinweisgeber*innen melden? |
Hinweisgeber*innen dürfen nur bestimmte Sachverhalte melden:
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Meldeform Wie kann ich ein Verstoß melden? |
Hinweisgeber*innen können persönlich, telefonisch oder schriftlich in Textform einen Verstoß melden. Sie können entweder die internen oder externen Meldestellen nutzen. Auf Wunsch bleiben Hinweisgeber*innen anonym. |
Ablauf Was passiert bei einer konkreten Meldung? |
Die Meldestelle dokumentiert alle eingehenden Hinweise. Die Hinweisgeber*innen erhalten Antworten mit folgenden Inhalten: a) geplante Schritte, b) bereits erfolgte Schritte und c) Gründe für die erfolgten Schritte. Drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten gelöscht. |
Meldestelle Wie erreiche ich als Hinweisgeber*in die Meldestelle? |
Wir haben mit der Betreuung unseres internen Meldekanals eine externe Kanzlei beauftragt. Wir bitten mögliche Hinweisgeber*innen, gegebenenfalls die Kanzlei zu kontaktieren: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stankewitz & Coll. – Rechtsanwälte und Notare Schillerstraße 10, 28195 Bremen, E-Mail: info@dr-stankewitz.de Ihr Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Tom-Ole Stankewitz |