Hinweisgeber*innen

Informationen für Kund*innen, Auftragnehmer*innen und Mitarbeiter*innen

Im Dezember 2022 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Schon jetzt haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

Einführung

Was will das neue Gesetz erreichen?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Das Gesetz schützt Personen, die im Rahmen der Arbeit Gesetzesverstöße melden. Das Gesetz verlangt von Arbeitgeber*innen sichere interne Meldekanäle.

Hinweisgeber*innen

Wer kann den Kanal nutzen?

In unserem Fall: Kund*innen, Auftragnehmer*innen, Leiharbeiter*innen und Mitarbeiter*nnen der beiden Unternehmen BREBAU und ORION.

Themen

Was kann ich als Hinweisgeber*innen melden?

Hinweisgeber*innen dürfen nur bestimmte Sachverhalte melden:

  • Strafbewehrte Verstöße: das Tun oder Unterlassen von Dingen, für die es eine rechtliche Strafe wie zum Beispiel Gefängnis gibt
  • Bußgeldbewehrte Verstöße: das Tun oder Unterlassen von Dingen, für die es ein Bußgeld gibt – jedoch nur wenn es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht oder den Schutz von Beschäftigten und deren Vertretung
  • Bestimmte Verstöße gegen EU-Recht und deutsches Recht wie zum Beispiel Geldwäsche und Terrorismus

Meldeform

Wie kann ich ein Verstoß melden?

Hinweisgeber*innen können persönlich, telefonisch oder schriftlich in Textform einen Verstoß melden. Sie können entweder die internen oder externen Meldestellen nutzen. Auf Wunsch bleiben Hinweisgeber*innen anonym.

Ablauf

Was passiert bei einer konkreten Meldung?

Die Meldestelle dokumentiert alle eingehenden Hinweise. Die Hinweisgeber*innen erhalten Antworten mit folgenden Inhalten: a) geplante Schritte, b) bereits erfolgte Schritte und c) Gründe für die erfolgten Schritte. Zwei Jahre nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten gelöscht.

Meldestelle

Wie erreiche ich als Hinweisgeber*in die Meldestelle?

Wir haben mit der Betreuung unseres internen Meldekanals eine externe Kanzlei beauftragt. Wir bitten mögliche Hinweisgeber*innen, gegebenenfalls die Kanzlei zu kontaktieren:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stankewitz & Coll. – Rechtsanwälte und Notare

Schillerstraße 10, 28195 Bremen, E-Mail: info@dr-stankewitz.de

Ihr Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Tom-Ole Stankewitz