Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.brebau.de veröffentlichten Webauftritt der BREBAU GmbH.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 überwiegend erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Hellbusch Accessibility Consulting am 04.06.2025 vorgenommenen Bewertung nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:
- Textalternativen für Grafiken müssen generell überarbeitet werden.
- Nicht alle visuellen Informationen im Video über Mülltrennung sind auditiv zugänglich.
- Inhalte werden nicht immer korrekt strukturiert. Es fehlen immer wieder Überschriften oder Absätze. Datentabellen müssen korrekt ausgezeichnet werden, hingegen sollten Layout-Tabellen entfernt werden.
- Manche Links geben den Linkzweck nicht an.
- Der Name für die Abschicken-Schaltfläche der Suche wird per aria-label mit ungeeignetem Text überschrieben.
- Die Blätterfunktion im Karussell kann nur mit einer ziehenden Bewegung erfolgen.
- Inhalte werden ausgeblendet oder hinzugefügt bei Betätigen der Tab-Taste.
- Es gibt verschiedene Probleme mit der semantischen Auszeichnung von interaktiven Elementen. Innerhalb der eingeblendeten Navigation haben die Einträge mit Unterpunkten inkorrekte Rollen. Die Akkordeone sind inkorrekt ausgezeichnet. Download-Links werden als Schaltflächen ausgezeichnet.
Darüber hinaus gibt es verschiedene PDF-Dateien. Die allermeisten PDF-Dateien haben keine Tags und sind somit auch nicht barrierefrei bzw. PDF/UA-konform.
Es fehlen außerdem Informationen in Gebärdensprache gemäß § 4 BITV 2.0.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 04.06.2025 erstellt.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Website von Barrieren zu befreien.
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
BREBAU GmbH
Therese Rodenbeck
uk@brebau.de
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.